Jedes Kind kennt und liebt Spielplätze. Doch damit die Kleinen auch „sicher spielen“ können, müssen Spielgeräte regelmäßig von geschulten Personen geprüft werden. Geregelt wird dies in der DIN EN 1176, DIN EN 1177 sowie der DIN 18034. Die DIN EN 1176 regelt die sicherheitstechnischen Anforderungen an Spielplatzgeräte bzw. deren Prüfung, Inspektion und Wartung. Sie als Spielplatzbetreiber sind dazu verpflichtet, diesen Anforderungen nachzukommen und Ihr Vorgehen schriftlich festzuhalten.

Welche Gefahren gibt es auf dem Spielplatz?

Je nach Spielplatzgerät, gibt es unterschiedliche Gefahrenpotentiale und daraus resultierende Sicherheitsmaßnahmen.
Die häufigsten Themen hier sind:

  • Das richtige Fallschutzmaterial
  • Die Fallhöhe sowie der Freiraum rund um das Spielgerät
  • Abstände zu anderen Spielgeräten
  • Fangstellen für Finger, Kopf, Hals und Haar
  • Die Verarbeitung sowie der Zustand der eingesetzten Materialien

Welche Prüfungen müssen an Spielplätzen durchgeführt werden?

Folgende Prüfungen sind für Spielplatzbetreiber verpflichtend:

  • Visuelle Inspektion: Diese visuelle Prüfung sollte in einem Abstand von 1 bis 7 Tagen erfolgen. Hierbei wird der Spielplatz vom Müll und gefährlichen Abfall befreit, der Fallschutz wird wieder gerichtet und die Spielplatzgeräte auf sichtbare Beschädigungen überprüft.
  • Operative Inspektion (Funktionskontrolle): Hierbei werden die Geräte auf Beschädigungen sowie auf Verschleiß überprüft. Ebenso kontrolliert man die Stabilität der Geräte und führt kleinere Ausbesserungen durch.
  • Jährliche Hauptinspektion: In der Hauptinspektion wird der Gesamtzustand des Spielplatzes dokumentiert und entsprechend bewertet. Der Spielplatz wird nach sicherheitstechnischen Kriterien entsprechend den Anforderungen und Regeln der DIN 1176, DIN EN 1177 und DIN 18034 geprüft.
  • Prüfung nach Installation: Nach Neuerrichtung eines Spielplatzes /-gerät muss eine Erstabnahme erfolgen.

Wie geht man solche Spielplatzprüfungen und -inspektionen an?

Das MrSICHER-Team steht Ihnen gerne von Anfang an zur Seite! Mit unseren qualifizierten und geschulten Mitarbeitern beraten wir Sie bereits vor dem Bau eines Spielplatzes und übernehmen im Anschluss die Erstabnahme sowie die weiteren jährlich vorgeschriebenen Hauptinspektionen nach DIN EN 1176 inklusive Vorschläge zur Beseitigung der Mängel.

Sicher loslegen!

Um fachgerecht eine Inspektion Ihres Spielplatzes durchführen zu lassen, informieren Sie sich telefonisch unter 07381 93269-0 oder schreiben Sie eine E-Mail an Kontakt@MrSICHER.de.

Das MrSICHER-Team freut sich darauf, Sie zu unterstützen!

Jeder frei zugängliche Spielplatz muss überprüft werden. Dies umfasst Spielplätze in öffentlichen Parkanlagen, Wohnanlagen, Einkaufszentren, Campingplätze sowie Hotel- und Gastronomiebetriebe. Auch Spielplätze von öffentlichen Trägern, wie beispielsweise Schulen und Kitas, zählen dazu.

Die Pflege und Wartung der Spielplatzgeräte ist in der DIN EN 1176, Teil 7 festgelegt.

Dabei gibt der Hersteller dem Spielplatzbetreiber die Prüfintervalle zu den Spielgeräten vor. Mindestens einmal pro Woche muss die visuelle Prüfung (Sichtprüfung) durchgeführt werden. Mindestens alle drei Monate folgt dann die operative Prüfung (Funktionskontrolle), welche durch befähigte Personen durchgeführt werden muss. Einmal im Jahr ist dann die Hauptinspektion fällig, die durch MrSICHER durchgeführt werden kann.

Betreiber von Spielplätzen haften im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht für die technische Sicherheit der Anlagen.

Die regelmäßigen Inspektionen sind durch sachkundige Personen durchzuführen.

MrSICHER führt die Erstabnahmen sowie auch die jährlichen Inspektionen nach der DIN 1176 durch.

In der europaweiten DIN EN 1176 sind die allgemeinen Sicherheitsanforderungen für standortgebundene öffentliche Spielplätze und Spielplatzböden bzw. deren Wartung, Inspektion und Prüfung geregelt.

Die DIN EN 1177 ist eine reine Prüfnorm und wird zum Ermitteln des benötigten Fallschutzes benötigt. Ebenfalls liefert die Norm Anweisungen zur Überprüfung der stoßdämpfenden Wirkung der Spielplatzböden.