Dieser Artikel wurde letzmalig am 25.01.2021 aktualisiert.
Für weitere Details empfehlen wir Ihnen folgende Informationen.
- Corona-Verordnung Baden-Württemberg ›
- Aktuelle Corona-Regelungen für Bayern ›
- Aktuelle SARS Cov2-Arbeitsschutzverordnung (Hinweis: Diese wird bis 10. September 2021 verlängert) ›
Inhalte dieser Seite zur Schnellnavigation
- Die aktuellen Regeln für Baustellen (Update vom 25.01.2021)
- SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard (Update vom 20.08.2020)
- Presse-Mitteilung und Merkblatt zu Covid-19 vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau(PM 85 vom 30.3.2020) (Update vom 07.04.2020)
- Persönliche Schutzausrüstung und Mund-Nasen-Masken (Update vom 14.04.2020)
- Aktuelle Meldungen der BG Bau zum Thema Atemschutz und Mund-Nasen-Schutz (Update vom 14.04.2020)
Die wichtigsten Regeln für Baustellen (Update vom 25.01.2021)
Verhaltensmaßnahmen
- Es ist sicherzustellen, dass die Beschäftigten während der Arbeit untereinander so wenig wie möglich in Kontakt kommen (z. B. Gewerke räumlich oder zeitlich trennen).
- Ab dem 25. Januar 2021 muss in Arbeits- und Betriebsstätten sowie auf Baustellen eine medizinische Maske, statt der bisherigen „Alltagsmaske“ getragen werden. Unter medizinischen Masken sind OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10) oder FFP2 (DIN EN 149:2001) respektive Masken der Normen KN95/N95 zu verstehen. Diese Pflicht besteht insbesondere in Fluren, Treppenhäusern, Pausenräumen, sanitären Einrichtungen und sonstigen Begegnungsflächen. Von dieser Pflicht kann am eigenen Arbeitsplatz abgewichen werden, sofern ein Abstand von 1,5 Metern zu weiteren Personen dauerhaft sicher eingehalten werden kann. Es muss eine medizinische Maske, statt der bisherigen „Alltagsmaske“ getragen werden. Unter medizinischen Masken sind OP-Masken (DIN EN 14683:2019-10) oder FFP2 (DIN EN 149:2001) respektive Masken der Normen KN95/N95 zu verstehen.
- Niemals krank zur Arbeit gehen!
Hygienemaßnahmen
- Allgemeine Hygieneregeln sind in besonderem Maße zu beachten.
- Keine Hände schütteln, kein Körperkontakt.
- Regelmäßig und ausreichend lange (20 – 30 Sekunden) die Hände mit Wasser und Seife waschen.
- Niesen oder Husten in die Armbeuge oder in ein Taschentuch.
- Hände vom Gesicht fernhalten.
Arbeits- & Personalplanung
- Beschäftigte sensibilisieren und unterweisen.
- Dienstreisen und Besprechungen sollten auf das absolute Minimum reduziert werden.
- Telefon-Konferenzen oder bilaterale Gespräche sind vorzuziehen.
- Sind Präsenzveranstaltungen unbedingt notwendig, muss ausreichender Abstand zwischen den Teilnehmern gegeben sein.
- Bei der Personalplanung darauf achten, dass in kleinen Teams (z.B. 2-3 Personen) mit den immer gleichen Beschäftigten gearbeitet wird.
- Arbeiten nach Möglichkeit räumlich und zeitlich trennen.
- Pausen gegebenenfalls in Schichten durchführen.
- Werkzeuge und Arbeitsmittel sind nach Möglichkeit personenbezogen zu verwenden.
- Wo das nicht möglich ist, ist eine regelmäßige Reinigung insbesondere vor der Übergabe an andere Personen vorzusehen.
- Die Kontaktdaten aller Beschäftigten, die die Baustelle betreten und verlassen, sind zu dokumentieren und müssen verfügbar sein.
Pausen- & Sozialräume
- Geeignete Waschmöglichkeiten, Seife und Einwegmaterial auf der Baustelle vorhalten
- Es ist zu gewährleisten, dass Pausenräume oder -bereiche über leicht zu reinigende Oberflächen verfügen, die täglich gereinigt werden. Auf regelmäßige Lüftung achten, geschlossenen Räume stündlich für 3-10 Minuten lüften.
- Es ist sicherzustellen, dass in Pausenräumen oder -bereichen Kontakte verschiedener Gewerke unterbleiben.
- Weitere Sozialräume zur Verfügung stellen, so dass auch hier die Mindestabstände einzuhalten sind.
Wir haben einen Aushang „Wichtige Hygieneregeln auf Baustellen“ erstellt. Sie finden ihn nachstehend zum Download. Bitte drucken Sie diesen aus und hängen ihn auf Ihrer Baustelle aus. Für alle nicht deutsch sprechenden Beschäftigten erhalten Sie Informationen zum Coronavirus Infektionsschutz in sehr vielen Landessprachen auf der Internetseite des Integrationsbeauftragten der Bundesregierung unter diesem Link:
Coronavirus – wir informieren in mehreren Sprachen (Weblink) ›
Halten Sie sich immer an die aktuellen Empfehlungen der Bundes- und Landesregierung und bleiben Sie gesund! Betriebe müssen zur Einhaltung der Anforderungen eigene Regelungen festlegen (Gefährdungsbeurteilung).
Hinweis: Die Liste der Schutzmaßnahmen ist nicht vollständig und ändert sich derzeit fast täglich.
SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard (Update vom 20.08.2020)
Am 16.04.2020 wurden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales neue Arbeitsschutzstandards im Umgang mit Covid-19 verabschiedet, die am 20.08.2020 erstamalig aktualisiert wurden.
Diese Anforderuhngen sind mit sofortiger Wirkung von allen Arbeitgebern / Unternehmern umzusetzen.
Die besonderen Arbeitsschutzmaßnahmen verfolgen das Ziel, durch die Unterbrechung der Infektionsketten die Bevölkerung zu schützen, die Gesundheit von Beschäftigten zu sichern, die wirtschaftliche Aktivität wiederherzustellen und zugleich einen mittelfristig andauernden Zustand flacher Infektionskurven herzustellen. Dabei ist die Rangfolge von technischen über organisatorischen bis hin zu personenbezogenen Schutzmaßnahmen zu beachten (TOP-Prinzip).
Jeder Arbeitgeber benötigt ein betriebliches Maßnahmenkonzept für zeitlich befristete zusätzliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 (SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard).
Im Anhang finden Sie die besonderen Schutzmaßnahmen für Baustellen, insbesondere ist der Anhang „Baustellen“ ab Seite 20 verbindlich umzusetzen. Das vollständige Dokument erhalten Sie hier zum Download. (pdf) ›
Pressemitteilung und Merkblatt zu Covid-19 vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau (Update vom 07.04.2020)
Für Baustellen in Baden -Württemberg gilt zusätzlich: Die Pressemitteilung (PM 85 vom 30.3.2020) vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungbsbau des Landes Baden Württemberg „Arbeitsschutzmaßnahmen auf Baustellen“ ist zwingend einzuhalten! Das Merkblatt finden Sie unter nachfolgendem Link zum Download:
Coronavirus – Arbeitsschutzmaßnahmen auf Baustellen (Weblink) ›
Persönliche Schutzausrüstung und Mund-Nasen-Masken (Update vom 14.04.2020)
Das Robert-Koch-Institut (RKI) empfiehlt die Verwendung einer FFP2-Maske, um sich vor dem Virus zu schützen. Bitte achten Sie unbedingt auf die richtige Anwendung, da sonst große Leckagen entstehen können. Denken Sie bitte auch daran, Ihre Mitarbeiter/innen über den richtigen Einsatz zu unterweisen. Es handelt sich dabei um ein Produkt nach PSA-Verordnung, weshalb auch die Tragezeitbegrenzung und die arbeitsmedizinische Untersuchung beachtet werden müssen. Masken mit der Kennzeichnung NR sollten sofort nach dem Einsatz entsorgt werden, Masken mit der Kennzeichnung R können bis zur Dauer einer Tagesschicht eingesetzt werden.
Gewusst wie: Richtiges Aufsetzen einer Mund-Nasen-Maske
Infoblatt – „Mund-Nasen-Maske richtig Tragen“ (PDF) ›
Mit einer nicht zertifizierten Behelfs-Mund-Nasen-Maske ist kein 100%iger Schutz möglich. Sie kann jedoch das Risiko reduzieren, andere Personen zu infizieren.
Gewusst wie: Richtiges Aufsetzen einer Atemschutzmaske
Infoblatt – „Aufsetzanleitung und Dichtsitzprüfung“ (PDF) ›
Eine Atemschutzmaske schützt nur, wenn sie an den Rändern dicht auf dem Gesicht aufsitzt.
Behelfs-Mund-Nasen-Maske Datenblatt (PDF) ›
Auch Gesichtsschutzschirme mit durchsichtiger Scheibe können helfen, bieten aber keinen 100%igen Schutz vor Infektionen. Handschuhe sollten häufig gewechselt werden, weil sich darauf mit der Zeit Verunreinigungen und Erreger ansammeln. Außerdem sollten diese nicht von mehreren Personen im Wechsel getragen werden. Einen Tipp zum richtigen Ausziehen kontaminierter Handschuhe gibt die uvex safety group: siehe Grafik. Weitere Informationen zum Thema Hautschutz finden Sie unter: BGHM Hautschutz (Weblink) ›
Pressemitteilung: Regionales Gemeinschaftsprojekt „Weniger Infektionen durch Mund-Nasen-Masken im Alltag“ (pdf) ›
Aktuelle Meldungen der BG Bau zum Thema Atemschutz und Mund-Nasen-Maske (Update vom 14.04.2020)
Kommen Sie mit Ihren Fragen auf uns zu, die MrSICHER-Experten beraten Sie gerne und kompetent und stehen Ihnen unter Telefon 07381 93269-0 oder per E-Mail Kontakt@MrSICHER.de zur Verfügung.
Weitere Informationen zu Baustellensicherheit finden Sie in der Rubrik
Baustellensicherheit ›.