BRANDSCHUTZSACHVERSTÄNDIGER
Mit dem Fokus auf die Sicherheit von Menschen, Gebäuden und Inventar erstellt MRSICHER brandschutztechnische Gutachten und Stellungnahmen. Brandschutzgutachten bringen Ihnen Sicherheit bei Haftungsrisiken und Genehmigungsverfahren.
Brandschutzgutachten
Mit der brandschutztechnischen Begutachtung prüfen MRSICHER Brandschutzsachverständige die Einhaltung der brandschutztechnischen Anforderungen bei bestehenden Gebäuden und erstellen damit eine brandschutztechnische Stellungnahme, als Grundlage für die weitere Brandschutzplanung. Bei Um- oder Erweiterungsbauten ist die Erstellung eines Brandschutzgutachtens behördlich vorgeschrieben und damit Voraussetzung für Baugenehmigungen. Zudem senkt die regelmäßige Überprüfung von Brandschutzvorkehrungen persönliche Haftungsrisiken bei Bränden.
Umfang der Leistungen als Brandschutzsachverständiger:
- Erstellung von Brandschutzgutachten zur Vorlage bei Behörden
- Erweiterung des brandschutztechnischen Gutachtens zu Brandschutzkonzepten
- Berechnung des vorhandenen Brandlastvolumens
- Berechnung der erforderlichen Rauch- und Wärmeabführung (RWA) nach DIN 18232
- Brandschutzplanung nach Verkaufsstättenverordnung (VkVO)
- Berechnung der erforderlichen Löschwasserrückhaltemenge
- Unterstützung bei allen Brandschutzfragen mit praktikablen Lösungsvorschlägen und Lösungsalternativen
BRANDSCHUTZKONZEPTE
Für die Sicherheit Ihrer Unternehmung und aller beteiligten Personen sorgen durchdachte Brandschutzkonzepte.
MRSICHER erstellt Brandschutzkonzepte für Neu- und Bestandsbauten, einschließlich Industriebaurichtlinie und Sonderbauten nach MBO/LBO, stimmt diese mit den zuständigen Behörden und Brandschutzdienststellen ab und holt Genehmigungen ein.
MRSICHER Brandschutzsachverständige sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und unterstützen Sie mit:
- Beratung für Brandschutznachweise und -konzepte
- Begutachtung von Gebäuden und Projekten hinsichtlich des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes
- Vorbereitung und Begleitung von behördlichen Abnahmen und Begehungen
- Erstellung von Objektdokumentationen (z.B. Brandschutzkataster) inkl. Abschlussbericht und fortlaufender Aktualisierung
EXTERNER BRANDSCHUTZBEAUFTRAGTER
Brandschutzbeauftragte sind für die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften verantwortlich, und Feuerwehrpläne sorgen für effektive Brandbekämpfung. Durch die professionelle Unterstützung von MRSICHER als externer Brandschutzbeauftragter sind Sie in Brandschutzfragen immer auf dem aktuellsten Stand.
Als Unternehmer sind Sie für den Brandschutz in Ihrem Betrieb verantwortlich. Das beinhaltet sowohl die Instandhaltung baulicher Anlagen wie auch das frühzeitige Erkennen von Gefahren und deren Beseitigung. Die Benennung eines Brandschutzbeauftragten ist, sofern nicht gesetzlich vorgeschrieben, äußerst zweckmäßig.
Ein externer Brandschutzbeauftragter minimiert Ihren Aufwand. Mit stets aktuellem Fachwissen bietet MRSICHER folgende Dienstleistungen für Ihr Unternehmen:
- Erstellung und Kontrolle von Brandschutzordnungen und Einhaltung rechtlicher Vorgaben (z.B. Alarm- und Feuerwehrpläne, Flucht- und Rettungspläne, Regelungen bei Heißarbeiten)
- Organisation und Überwachung innerbetrieblicher Brandschutzkontrollen
- Festlegen von Ersatzmaßnahmen bei Ausfall von Brandschutzeinrichtungen
- Anweisung und Überwachung bei der Beseitigung brandschutztechnischer Mängel
- Beratung in Fragen des Brandschutzes
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde, der Feuerwehr und den Feuerversicherern
- Gestaltung von Arbeitsverfahren und Einsatz von Arbeitsstoffen
- Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren
FLUCHT- UND RETTUNGSPLÄNE
Sicherheit durch eindeutige Anweisungen zum Verhalten im Brand-, Gefahr- und Katastrophenfall.
Ein wesentlicher Bestandteil der betrieblichen Sicherheitsausstattung sind die auszuhängenden Flucht- und Rettungspläne [DIN ISO 23601 und ASR A1.3]. Diese beinhalten sämtliche Brandschutz- und Erste-Hilfe Einrichtungen sowie alle Rettungswege analog zur örtlichen Fluchtwegbeschilderung.
Zur rechtskonformen Erstellung und Prüfung von Flucht- und Rettungsplänen bietet Ihnen MRSICHER folgende Dienstleistungen an:
- Objektanalyse vor Ort anhand der Grundrisszeichnungen
- Feststellen der brandschutztechnischen Einrichtungen
- Bei Bedarf Führen von Abstimmungsgesprächen mit den zuständigen Behörden
Entwurfszeichnungen der Flucht- und Rettungspläne - Erstellen von Pausen in laminierter oder gerahmter Ausführung
- Erzeugen von gängigen Datenformaten auf einem Datenträger
- Konformitätsprüfung bestehender Flucht- und Rettungspläne und Abstimmungen mit der zuständigen Behörde
BRANDSCHUTZORDNUNGEN
Schützen Sie Ihre Mieter, Kunden, Besucher und Mitarbeiter durch Regeln zur Brandvermeidung sowie Verhaltensanweisungen im Brandfall.
Für viele Gebäudearten und Arbeitsstätten ist eine Brandschutzordnung [DIN 14096 Teil A/B/C] Pflicht. Diese muss die Vorgaben der DIN-Norm 14096 erfüllen, laufend aktualisiert werden und ist alle zwei Jahre von sachkundiger Stelle zu prüfen.
FEUERWEHRLAUFKARTEN
Die Brandschutzspezialisten von MRSICHER erstellen Feuerwehrlaufkarten mit der zuständigen Feuerwehr nach technischen Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen und nach DIN 14675.
Zusätzlich erhalten sie von MRSICHER ergänzende Pläne für:
Bestuhlungspläne für Projekte nach Versammlungsstättenverordnung [VStättVO]
Zimmerpläne für Projekte nach Beherbergungsstättenverordnung [M-BeVO, Hotels, Pensionen…]
FEUERWEHRPLÄNE
Halten Sie eventuelle Schäden durch aktuelle Feuerwehrpläne [DIN 14095] so gering wie möglich.
Effektive und schnelle Brandbekämpfung bei größtmöglicher Sicherheit der Rettungskräfte ist das Ziel von Feuerwehrplänen. Um das zu gewährleisten, müssen diese immer aktuell gehalten werden. Zudem schreibt der Gesetzgeber eine zweijährliche Prüfung durch eine sachkundige Stelle vor.
Als zertifizierter Brandschutzsachverständiger unterstützen wir Sie bei der Erstellung und Aktualisierung Ihrer Feuerwehrpläne.
AUSBILDUNG ZUM BRANDSCHUTZHELFER
Sicheres und kompetentes Handeln zur Vermeidung von Personen und Sachschäden im Brandfall, ist das Ziel der bei Ihnen Inhouse durchgeführten Ausbildung zum Brandschutzhelfer. Die Ausbildung beinhaltet die Befähigung nach DGUV Information 205-023 (BGI/GUV-I 5182).
Arbeitgeber sind verpflichtet, einen relevanten Anteil an Mitarbeitern als Brandschutzhelfer bereitzustellen. Bei der erforderlichen Anzahl von Brandschutzhelfern verhält es sich ähnlich wie bei den erforderlichen Ersthelfern. Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer findet in unterhaltsam, gestalteten Inhouse Seminaren statt. Nach umfassender theoretischer Unterweisung wird der praktische Umgang mit Feuerlöschern am Firetrainer geübt.
Inhalte der Ausbildung zum Brandschutzhelfer:
- Sensibilisierung in Brandschutzthemen
- Rechte und Pflichten
- Brandentstehung
- Brandursachen und Brandbekämpfung
- Brandklassen
- Einsatzmöglichkeiten
- Richtiger Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen
Teilnehmen können alle Mitarbeiter, die die Funktion des Brandschutzhelfers übernehmen sollen. Eine besondere Relevanz besteht vor allem bei verantwortlichen Mitarbeitern im Bereich Arbeitssicherheit, Mitarbeitern mit Brandschutzaufgaben sowie Hausmeistern und haustechnischem Personal.
REFERENZEN & KUNDENSTIMMEN
Industrielackierservice Süd GmbH
aerotechnik GmbH
RitterWagner GmbH