FACHKRAFT FÜR ARBEITSSICHERHEIT
Ihre Stabsstelle zur Unterstützung bei Aufgaben des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.
Das Arbeitssicherheitsgesetz verpflichtet Arbeitgeber zur Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit [FaSi]. Diese speziell ausgebildeten Personen unterstützen Sie bei der Umsetzung von Arbeits- und Gesundheitsschutzmaßnahmen sowie der menschengerechten Arbeitsgestaltung.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit muss Ihre Aufgabenwahrnehmung selbstständig organisieren und ist für ihre fachlich richtige Beratung verantwortlich.
MRSICHER unterstützt Ihr Unternehmen als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und berät Sie kompetent und individuell bei Maßnahmen zum präventiven Gesundheitsschutz und der Vermeidung von Unfällen.
GEFÄHRDUNGS-BEURTEILUNGEN
Steigerung der Produktionssicherheit durch systematische Gefährdungsbeurteilungen.
Unternehmen sind nach dem Arbeitsschutzgesetz vor Aufnahme der Tätigkeit verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Beim Einsatz von Maschinen oder Werkzeugen sind Gefährdungsbeurteilungen nach Betriebssicherheitsverordnung, beim Einsatz von Gefahrstoffen nach Gefahrstoffverordnung erforderlich. Schützen Sie sich vor Arbeits- und Produktionsausfällen mittels systematischer Gefährdungsbeurteilungen.
MRSICHER unterstützt Sie bei der Erstellung folgender Gefährdungsbeurteilungen:
- Arbeitsplätze nach Arbeitsschutzgesetz
- Maschinen und Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung
- Gefahrstoffe nach Gefahrstoffverordnung
- Mutterschutz nach Mutterschutzgesetz
- Ergonomiebeurteilungen nach Bildschirmarbeitsplatzverordnung
BETRIEBSANWEISUNGEN
Senkung von Fehlzeiten und Vermeidung von Unfall- und Gesundheitsgefahren durch sicherheitsgerechtes Verhalten.
Als Unternehmer und Arbeitgeber sind Sie dazu verpflichtet, arbeitsplatzbezogene Betriebsanweisungen zu erstellen. Diese müssen Informationen über auftretende Gefahren sowie angemessene Schutzmaßnahmen enthalten. Anhand dieser Betriebsanweisungen sind Ihre Mitarbeiter vor Aufnahme der Beschäftigung und mindestens einmal jährlich zu unterweisen.
MRSICHER bietet Ihnen Unterstützung bei der Erstellung folgender Betriebsanweisungen:
- Arbeitsplätze nach Arbeitsschutzgesetz und DGUV Vorschriften
- Maschinen und Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung
- Gefahrstoffe nach Gefahrstoffverordnung
ARBEITSMITTELKATASTER
Dokumentation regelmäßiger Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen schafft Rechtssicherheit und minimiert Ihr Haftungsrisiko.
Nach der Betriebssicherheitsverordnung dient das Arbeitsmittelkataster zur Dokumentation und Einhaltung von Prüfpflichten bei Arbeitsmitteln und Anlagen.
MRSICHER unterstützt Sie beim Aufbau eines Prüfmanagements durch Erstellung eines Arbeitsmittelkatasters und der Festlegung der Prüffristen nach Betriebssicherheitsverordnung.
GEFAHRSTOFFKATASTER
Behalten Sie alle gefährlichen Stoffe im Überblick und senken Sie dadurch die Gefahren für Ihre Mitarbeiter und das Unternehmen.
Gemäß der Gefahrstoffverordnung ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet, alle im Betrieb befindlichen Gefahrstoffe in einem Verzeichnis aufzulisten. Dieses Verzeichnis muss laufend aktualisiert werden und ist mindestens einmal jährlich zu überprüfen. Dieses Gefahrstoffverzeichnis hat jederzeit verfügbar zu sein und ist auf Verlangen der zuständigen Behörde auszuhändigen.
Wir bieten Ihnen Unterstützung bei der Erstellung eines Gefahrstoffkatasters und der Festlegung weiterer Maßnahmen nach Gefahrstoffverordnung.
REFERENZEN & KUNDENSTIMMEN
BAUMANN Aufzüge GmbH
Soyez Stuckateur GmbH